Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 01.10.2026
Für Reinigungs- und Pflegedienstleistungen gegenüber Privatkunden, Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.
Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Angebote und Vertragsschluss
- Leistungsumfang und Zusatzleistungen
- Mitwirkung, Zugang und Schlüssel
- Ausführung, Personal und Termine
- Preise, Abrechnung und Zahlung
- Abnahme und Mängel
- Haftung
- Laufzeit, Terminabsagen und Kündigung
- Besondere Bedingungen für die Fassadenreinigung
- Vertraulichkeit, Dokumentation und Datenschutz
- Verbraucherwiderruf und Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner ist Glasklar Schmallenberg, Inhaber Ümit Efe, Auf der Lake 1d, 57392 Schmallenberg, E-Mail: kontakt@glasklar-schmallenberg.de, Telefon: 02972 / 3680991 (nachfolgend „Glasklar“).
1.2 Diese AGB gelten für vereinbarte Reinigungs- und Pflegedienstleistungen gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Verbraucher- und Unternehmerbegriff richten sich nach §§ 13 und 14 BGB.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Glasklar. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen, soweit diese AGB sie nicht wirksam regeln. Die VOB/B wird nicht allein durch diese AGB vereinbart.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Anfragen, Besichtigungen und die Übersendung von Fotos begründen für sich noch keinen Reinigungsauftrag. Ob ein Angebot verbindlich ist und wie lange es gilt, ergibt sich aus dem Angebot; ohne ausdrücklich genannte Bindung stellt es eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar.
2.2 Der Vertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen über Leistung und Vergütung, etwa durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder eine Auftragsbestätigung. Bloßes Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung. Mündliche Absprachen bleiben wirksam; eine Dokumentation in Textform wird zur Klarstellung empfohlen.
2.3 Glasklar stellt dem Kunden die AGB vor Vertragsschluss zur Verfügung. Eine bloße Veröffentlichung auf der Website ersetzt die erforderliche Einbeziehung nicht. Zusätzliche Verbraucherinformationen und gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung werden gesondert erteilt.
3. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
3.1 Art und Umfang der Reinigungs- und Pflegeleistungen, die zu bearbeitenden Flächen, Reinigungsintervalle und das vereinbarte Reinigungsziel ergeben sich aus dem Angebot, Leistungsverzeichnis und Auftrag. Bei Glasreinigung wird insbesondere festgelegt, ob Rahmen, Falze und Fensterbänke einbezogen sind.
3.2 Glasklar führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit für die jeweiligen Materialien geeigneten Mitteln und Verfahren aus. Reinigung umfasst ohne entsprechende Vereinbarung keine Reparatur, Sanierung oder Wiederherstellung eines neuwertigen Zustands. Vorhandene Abnutzung, Schäden und dauerhafte Materialveränderungen können sichtbar bleiben. Die vereinbarte Beschaffenheit und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
3.3 Nicht vereinbarte Arbeiten, außergewöhnliche Verschmutzungen und zusätzliche Leistungen werden nur nach Abstimmung des Umfangs und der Vergütung ausgeführt. Dies gilt insbesondere für die Entfernung spezieller Bau-, Farb- oder Kleberückstände sowie zusätzliche Pflege- oder Schutzbehandlungen. Änderungen des Auftrags werden möglichst in Textform dokumentiert; individuelle Absprachen bleiben wirksam.
3.4 Ein allgemeiner Reinigungsauftrag umfasst keine Arbeiten an Asbest, gefährlichen oder infektiösen Stoffen und keine gesonderten Sanierungs- oder Desinfektionsleistungen. Solche Arbeiten erfordern eine ausdrückliche Vereinbarung und die erforderlichen fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen.
4. Mitwirkung, Zugang und Schlüssel
4.1 Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den sicheren Zugang zu den vereinbarten Arbeitsbereichen und stellt erforderliche Zutrittsberechtigungen bereit. Benötigte Wasser- und Stromanschlüsse und deren Nutzung werden im Angebot abgestimmt; sie gelten nicht unabhängig vom Auftrag als stets kostenfrei bereitgestellt.
4.2 Dem Kunden bekannte Besonderheiten, empfindliche Materialien, Vorschäden, Undichtigkeiten und Sicherheitsanforderungen sollen rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Kunde muss keine unbekannten oder nur fachlich feststellbaren Mängel erkennen. Die Prüf- und Hinweispflichten von Glasklar werden hierdurch nicht eingeschränkt.
4.3 Bewegliche Gegenstände werden im zumutbaren und vereinbarten Umfang aus dem Arbeitsbereich entfernt oder geschützt. Wertgegenstände und vertrauliche Unterlagen sollen gesichert werden. Eine Übernahme umfangreicher Räumarbeiten wird gesondert vereinbart.
4.4 Übergebene Schlüssel und Zutrittsmedien werden dokumentiert, sorgfältig verwahrt und nach Ende des Bedarfs zurückgegeben. Alarmanlagen, Schließregeln und Ansprechpartner werden vor Beginn abgestimmt. Zugangsdaten werden nur den für den Auftrag erforderlichen Personen zugänglich gemacht.
4.5 Fehlt eine notwendige Mitwirkung, informiert Glasklar den Kunden und setzt, soweit erforderlich, eine angemessene Frist. Ansprüche wegen Behinderung, Mehraufwand oder Annahmeverzug richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Ausführung, Personal und Termine
5.1 Glasklar kann geeignetes Personal und fachlich geeignete Nachunternehmer einsetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder berechtigte besondere Sicherheitsanforderung entgegensteht. Glasklar bleibt Vertragspartner und für die Erfüllung der geschuldeten Leistung verantwortlich. Änderungen des Auftrags werden mit dem vereinbarten Ansprechpartner abgestimmt.
5.2 Verbindliche Termine und Zeitfenster werden im Auftrag festgelegt. Glasklar informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen. Verhindern Witterung, unsicherer Zugang oder andere nicht zu vertretende Hindernisse eine sichere und materialgerechte Ausführung, werden der Kunde informiert und das weitere Vorgehen sowie ein Ersatztermin abgestimmt. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
5.3 Bei unvertretbaren Risiken für Personen, Materialien oder Umwelt wird die Arbeit bis zur Klärung unterbrochen. Reinigungsmittel, Rückstände und Abwasser werden nach den einschlägigen Anforderungen behandelt. Erforderliche Schutzmaßnahmen werden nicht durch eine Freigabe des Kunden ersetzt.
6. Preise, Abrechnung und Zahlung
6.1 Die Vergütung und Berechnungsgrundlage ergeben sich aus dem Angebot oder Auftrag, etwa als Festpreis, nach vereinbartem Aufmaß oder nach vereinbarten Stunden- und Materialpreisen. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich anfallender Umsatzsteuer und vorhersehbarer Nebenkosten angegeben. Nicht vorab bestimmbarer Aufwand wird mit nachvollziehbarer Berechnungsgrundlage vereinbart.
6.2 Soweit kein anderes Zahlungsziel wirksam vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Fälligkeit. Tritt die Fälligkeit erst nach Rechnungseingang ein, beginnt die siebentägige Zahlungsfrist mit Eintritt der Fälligkeit. Bei Werkleistungen ist insbesondere die erforderliche Abnahme zu berücksichtigen. Abschlagszahlungen werden nur aufgrund wirksamer Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt.
6.3 Zusatzleistungen und Preisänderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Ein allgemeines einseitiges Preiserhöhungsrecht wird durch diese AGB nicht begründet. Verzug, Verzugszinsen und ersatzfähige Verzugskosten richten sich nach dem Gesetz. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7. Abnahme und Mängel
7.1 Werkleistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgenommen. Für eine gesetzliche Abnahmefiktion gelten deren Voraussetzungen einschließlich des erforderlichen gesonderten Hinweises gegenüber Verbrauchern.
7.2 Erkennbare Beanstandungen sollen zeitnah mit einer Beschreibung mitgeteilt werden, damit Glasklar sie prüfen und gegebenenfalls nachbessern kann. Eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung gesetzlicher Rechte wird hierdurch nicht begründet.
7.3 Bei berechtigten Mängeln erhält Glasklar Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung. Die gesetzlichen Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen bestehen. Gesetzliche Verjährungsfristen werden nicht verkürzt.
7.4 Neue Verschmutzung nach ordnungsgemäßer Ausführung, spätere Witterungseinflüsse und Eingriffe Dritter begründen für sich keinen Mangel der erbrachten Leistung.
8. Haftung
8.1 Glasklar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Übernommene Garantien und arglistiges Verschweigen bleiben unberührt.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Glasklar für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine der vorgenannten Ausnahmen greift. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Für bereits vorhandene Schäden und altersbedingte Veränderungen haftet Glasklar nicht, soweit diese nicht durch eine eigene Pflichtverletzung verursacht oder verschlimmert werden. Die Haftung für Verletzungen von Prüf-, Hinweis- und Schutzpflichten bleibt nach den vorstehenden Regeln bestehen. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
9. Laufzeit, Terminabsagen und Kündigung
9.1 Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen werden Beginn, Intervalle, Laufzeit und Kündigungsbedingungen im Vertrag festgelegt. Ohne entsprechende wirksame Vereinbarung begründen diese AGB weder eine Mindestlaufzeit noch eine automatische Vertragsverlängerung. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.
9.2 Terminänderungen und Absagen sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden nach § 648 BGB werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
10. Besondere Bedingungen für die Fassadenreinigung
10.1 Das erreichbare Ergebnis hängt insbesondere von Material, Beschichtung, Alter, Tiefe und Art der Verschmutzung, früheren Behandlungen, Verwitterung, Feuchtigkeit und vorhandenen Schäden ab. Tief eingedrungene Verfärbungen, Ausblühungen, Rost-, Pigment- oder andere dauerhafte Veränderungen können nach fachgerechter Reinigung verbleiben.
10.2 Fassadenreinigung ist keine Fassadensanierung. Risse, beschädigte Beschichtungen, lose Putz- oder Bauteile und sonstige Substanzschäden werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung behoben. Eine gleichmäßige Farbwirkung, vollständige Fleckenfreiheit oder dauerhafte Verhinderung erneuten Bewuchses wird nicht pauschal zugesagt. Eine konkret vereinbarte Beschaffenheit und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
10.3 Soweit zur Beurteilung erforderlich, werden Zustand und erkennbare Risiken geprüft und mit dem Kunden besprochen. Probeflächen können vereinbart werden; sie zeigen das Ergebnis der getesteten Stelle und sind nicht ohne Weiteres auf anders beschaffene Bereiche übertragbar. Bei unvertretbaren Risiken wird das Verfahren angepasst oder die Ausführung bis zur Klärung unterbrochen. Eine Zustimmung des Kunden ersetzt keine fachgerechte Ausführung.
10.4 Bei vereinbarter Abrechnung nach Bruttofassadenfläche werden Fensteröffnungen unabhängig von ihrer Größe nicht abgezogen. Voraussetzung ist, dass diese Berechnungsweise im Angebot ausdrücklich angegeben und vereinbart wird; das Angebot nennt die zugrunde gelegte Abrechnungsfläche und den Preis. Für andere Öffnungen gilt die gesondert im Angebot erläuterte Berechnung. Die Übermessung gilt ausschließlich für die so vereinbarte Fassadenabrechnung und schließt keine Fensterreinigung ein.
10.5 Glasklar legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Fenster, Rahmen, Türen, Metallteile, Pflanzen und sonstige angrenzende Flächen nach Material, Verfahren und Herstellerangaben fest. Ein genereller Verzicht auf Abdeckung oder Abkleben wird nicht vereinbart. Erforderliche Prüf-, Hinweis- und Schutzpflichten bleiben bestehen.
10.6 Die anschließende vollständige Fenster-, Rahmen- und Fensterbankreinigung sowie zusätzliche Pflegeleistungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen die hierfür vereinbarte zusätzliche Vergütung. Erforderliche Maßnahmen zur fachgerechten Ausführung und Schadensvermeidung, insbesondere das notwendige Entfernen oder Abspülen von Reinigungsmittelrückständen, bleiben hiervon unberührt.
10.7 Erforderliche Nachbehandlung und Nachpflege werden anhand des verwendeten Produkts und der Herstellerangaben vor Ausführung konkret abgestimmt. Übernimmt der Kunde einzelne Maßnahmen, werden Tätigkeit, Zeitpunkt und sichere Durchführung ausdrücklich vereinbart und erläutert. Eine pauschale Spülfrist gilt nicht. Die fachlichen Pflichten von Glasklar werden dadurch nicht aufgehoben; ein etwaiges Mitverschulden richtet sich nach dem Gesetz.
11. Vertraulichkeit, Dokumentation und Datenschutz
11.1 Glasklar verpflichtet eingesetzte Personen zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Kundeninformationen, auch nach Auftragsende. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet; weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. Diese AGB begründen keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung. Zwingende Rechte aus der DSGVO bleiben unberührt.
11.2 Der Zustand und das Ergebnis können dokumentiert werden, soweit dies für Durchführung und Nachweis des Auftrags erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Nicht benötigte Personenaufnahmen und private Informationen werden möglichst vermieden. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Kundenfotos, Bewertungen oder Referenzen ist mit diesen AGB nicht verbunden. Erforderliche Einwilligungen und Nutzungsrechte werden gesondert eingeholt.
12. Verbraucherwiderruf und Schlussbestimmungen
12.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die im konkreten Fall erforderliche Belehrung und das Musterformular werden gesondert vor Vertragsschluss bereitgestellt. Ein kurzfristiger Ausführungstermin beseitigt das Widerrufsrecht nicht automatisch.
12.2 Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt bei einschlägigem Widerrufsrecht nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Ein Wertersatzanspruch und das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistung setzen die jeweils gesetzlich erforderlichen Informationen und Erklärungen voraus; eine pauschale Zustimmung zu diesen AGB genügt hierfür nicht.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind. Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern vereinbart.
12.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richtet sich die Folge nach § 306 BGB. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.
12.5 Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesonderte Verbraucherunterlagen: Widerruf und früher Leistungsbeginn
Anhang A: Widerrufsbelehrung für Reinigungsdienstleistungen
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Glasklar Schmallenberg, Inhaber Ümit Efe, Auf der Lake 1d, 57392 Schmallenberg, Telefon: 02972 / 3680991, E-Mail: kontakt@glasklar-schmallenberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang B: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
An: Glasklar Schmallenberg, Inhaber Ümit Efe, Auf der Lake 1d, 57392 Schmallenberg, E-Mail: kontakt@glasklar-schmallenberg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am: _________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: _________________________________
Datum: _________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Anhang C: Gesonderter Wunsch nach frühem Leistungsbeginn
Diese Erklärung ist freiwillig und wird gesondert vom Reinigungsauftrag abgegeben.
Auftrag / Objekt: _________________________________
Ich verlange ausdrücklich, dass Glasklar Schmallenberg vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, und stimme diesem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zu.
Ich bestätige meine Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Glasklar Schmallenberg erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Widerruf vor vollständiger Leistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliger Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung anfallen.
Name / Datum / Unterschrift oder gesonderte elektronische Erklärung: _________________________________
